Traditionelle Bezeichnung "Stadtschreiberfest" ab sofort wieder verwenden
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Rückkehr zur traditionellen Bezeichnung "Stadtschreiberfest" anstelle der geschlechtsneutralen Alternativen. Dies soll helfen, die kulturelle Identität der Veranstaltung zu bewahren und Verwirrung zu vermeiden.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf die Geschäftsführung der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH dahin gehend einzuwirken, sodass auf die spätestens im Jahr 2024 für die Außenkommunikation eingeführten Bezeichnungen "Stadtschreiber*In Fest" bzw. "Stadtschreiber*innenfest" verzichtet und zukünftig wieder ausschließlich die über Jahrzehnte hinweg gebräuchliche Bezeichnung "Stadtschreiberfest" verwendet wird. Begründung: Die Bezeichnung der im Stadtteil etablierten Verleihung des Stadtschreiberpreises hat in Bergen-Enkheim seit seiner Einführung im Jahr 1974 eine lange Tradition und ist ein feststehender Begriff mit überregionaler Bekanntheit. Sie bezeichnet nicht das Geschlecht einer Person, sondern ein kulturelles Amt, das Männern und Frauen gleichermaßen offensteht. Die spätestens seit 2024 von der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH in der Außenkommunikation (siehe Abbildungen 1 bis 3) verwendeten Bezeichnungen "Stadtschreiber*In Fest" bzw. "Stadtschreiber*innenfest" verstößt gegen das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, wie es vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt ist und trägt zu unnötiger Verwirrung und Abweichung vom etablierten Sprachgebrauch bei. Zudem erweckt es bei einem Großteil der Bevölkerung von Bergen-Enkheim den Eindruck, es handele sich bei den Veranstaltern um einen elitären Club, der sich von dem üblichen Sprachgebrauch abgekoppelt hat. Die durchgängige Verwendung des Begriffs "Stadtschreiberfest" hingegen ist eingängig und trägt zur Wahrung der historischen sowie kulturellen Identität dieser Veranstaltung bei und entspricht dem Sprachgebrauch vieler anderer Städte mit ähnlichen Ehrungen (z. B. Stadtschreiber von Mainz, Stadtschreiber von Dresden). Zudem ist es den Vertretern der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH bislang noch nicht in den Sinn gekommen, das Stadtschreiberhaus als "Stadtschreiber*in Haus" zu bezeichnen, sodass mit der Bezeichnung "Stadtschreiber*In Fest* bzw. "Stadtschreiber*innenfest" auch kein schlüssiges Handeln vorliegt. Grafiken 1 bis 3: Werblicher Auftritt der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH für das Stadtschreiberfest 2024/2025 (Quellen: Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim/Ortsbeirat 16)
Begründung
Die Bezeichnung der im Stadtteil etablierten Verleihung des Stadtschreiberpreises hat in Bergen-Enkheim seit seiner Einführung im Jahr 1974 eine lange Tradition und ist ein feststehender Begriff mit überregionaler Bekanntheit. Sie bezeichnet nicht das Geschlecht einer Person, sondern ein kulturelles Amt, das Männern und Frauen gleichermaßen offensteht. Die spätestens seit 2024 von der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH in der Außenkommunikation (siehe Abbildungen 1 bis 3) verwendeten Bezeichnungen "Stadtschreiber*In Fest" bzw. "Stadtschreiber*innenfest" verstößt gegen das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, wie es vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt ist und trägt zu unnötiger Verwirrung und Abweichung vom etablierten Sprachgebrauch bei. Zudem erweckt es bei einem Großteil der Bevölkerung von Bergen-Enkheim den Eindruck, es handele sich bei den Veranstaltern um einen elitären Club, der sich von dem üblichen Sprachgebrauch abgekoppelt hat. Die durchgängige Verwendung des Begriffs "Stadtschreiberfest" hingegen ist eingängig und trägt zur Wahrung der historischen sowie kulturellen Identität dieser Veranstaltung bei und entspricht dem Sprachgebrauch vieler anderer Städte mit ähnlichen Ehrungen (z. B. Stadtschreiber von Mainz, Stadtschreiber von Dresden). Zudem ist es den Vertretern der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH bislang noch nicht in den Sinn gekommen, das Stadtschreiberhaus als "Stadtschreiber*in Haus" zu bezeichnen, sodass mit der Bezeichnung "Stadtschreiber*In Fest* bzw. "Stadtschreiber*innenfest" auch kein schlüssiges Handeln vorliegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2025OFOF 333/16Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8181Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenDirektanregung
- 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1091Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats