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PAR 88 2026§ 88KENNTNIS

Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützen

Beschluss zuB_135_2026
Gremium

Haupt- und Finanzausschusses

Sitzung

1

Beschlussdatum

19. Mai 2026

Gremiensitzung

19. Mai 2026

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, wohnungslosen Menschen die Teilnahme an Kommunalwahlen zu ermöglichen, um ihre demokratische Teilhabe zu stärken. Dies geschieht durch die Information und Aufklärung über die neuen Regelungen des Kommunalwahlrechts. Das erwartete Ergebnis ist, dass mehr wohnungslose Menschen an den Wahlen teilnehmen können und ihre Stimmen gehört werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)