Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, wohnungslosen Menschen die Teilnahme an Kommunalwahlen zu ermöglichen, um ihre demokratische Teilhabe zu stärken. Dies geschieht durch die Information und Aufklärung über die neuen Regelungen des Kommunalwahlrechts. Das erwartete Ergebnis ist, dass mehr wohnungslose Menschen an den Wahlen teilnehmen können und ihre Stimmen gehört werden.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Durch die kürzlich erfolgte Änderung des hessischen Kommunalwahlrechts wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen ohne festen Wohnsitz bei dauerndem Aufenthalt in der Gemeinde auch an Kommunalwahlen teilnehmen und ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen können. Für staatliche Parlamentswahlen besteht eine entsprechende Regelung bereits seit Längerem.
Die erforderlichen Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren werden für wohnsitzlose Menschen bereits seit Einführung dieser Regelung im Zusammenhang mit staatlichen Parlamentswahlen auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bereitgestellt.
Ergänzend hierzu steht der Magistrat seit der Europawahl 2024 in einem gezielten Austausch mit verschiedenen sozialen Stellen und Einrichtungen, die als Multiplikatoren wirken. Hierfür wurde eigens ein Flyer entwickelt, der die wesentlichen Informationen für wohnsitzlose Menschen kurz und kompakt darstellt. Im Vorfeld der Kommunalwahlen am 15. März 2026 wurden den Multiplikatoren rund 600 dieser Flyer zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt.
Der Magistrat wird dieses Thema auch bei künftigen Wahlen und Abstimmungen berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2025NRNR 1459Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützenSTVV-Antrag · Linke
- 13. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 135Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)