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Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützen

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, wohnungslosen Menschen die Teilnahme an Kommunalwahlen zu ermöglichen, um ihre demokratische Teilhabe zu stärken. Dies geschieht durch die Information und Aufklärung über die neuen Regelungen des Kommunalwahlrechts. Das erwartete Ergebnis ist, dass mehr wohnungslose Menschen an den Wahlen teilnehmen können und ihre Stimmen gehört werden.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Durch die kürzlich erfolgte Änderung des hessischen Kommunalwahlrechts wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen ohne festen Wohnsitz bei dauerndem Aufenthalt in der Gemeinde auch an Kommunalwahlen teilnehmen und ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen können. Für staatliche Parlamentswahlen besteht eine entsprechende Regelung bereits seit Längerem.

Die erforderlichen Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren werden für wohnsitzlose Menschen bereits seit Einführung dieser Regelung im Zusammenhang mit staatlichen Parlamentswahlen auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bereitgestellt.

Ergänzend hierzu steht der Magistrat seit der Europawahl 2024 in einem gezielten Austausch mit verschiedenen sozialen Stellen und Einrichtungen, die als Multiplikatoren wirken. Hierfür wurde eigens ein Flyer entwickelt, der die wesentlichen Informationen für wohnsitzlose Menschen kurz und kompakt darstellt. Im Vorfeld der Kommunalwahlen am 15. März 2026 wurden den Multiplikatoren rund 600 dieser Flyer zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt.

Der Magistrat wird dieses Thema auch bei künftigen Wahlen und Abstimmungen berücksichtigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Dezember 2025NRNR 1459Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützenSTVV-Antrag · Linke
  2. 13. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 135Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 95
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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