Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform
Beschluss zuNR_1483_2025Haupt- und Finanzausschusses
44
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Antragsteller
IBF
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Schaffung einer digitalen Plattform zur Weitergabe nicht mehr benötigter städtischer Materialien, bevor diese verworfen werden. Dies soll die Wiederverwendung nützlicher Güter in Krisengebieten fördern und logistische Kosten der Entsorgung senken.
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Beschluss
Die Vorlage NR 1483 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie städtische Verwaltung, städtische Betriebe, Krankenhäuser und Einrichtungen verpflichtet werden können, bevor sie Materialien, Geräte oder Gegenstände entsorgen, verschrotten oder wegwerfen, diese zunächst zum Abholen durch interessierte Personen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen anzubieten. Dabei soll untersucht werden, welche Materialien besonders geeignet sind, wie beispielsweise Umzugskartons, Werkzeuge, Maschinen, medizinische Geräte oder abgelaufene Kfz-Verbandkästen, die dringend in der Ukraine oder in anderen Ländern benötigt werden. Ziel ist es, eine einfache, digitale Plattform zu schaffen, auf der alle verfügbaren Materialien erfasst werden und Interessierte unkompliziert und unbürokratisch auf diese zugreifen können. Durch ein solches System können sowohl Ressourcen geschont als auch logistische Kosten und Aufwand bei der Entsorgung reduziert werden."