Spitzengehälter bei städtischen Unternehmen deckeln
Beschluss zuNR_1380_2025Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
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21. Oktober 2025
21. Oktober 2025
Antragsteller
Linke
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Gehaltsobergrenze für Führungskräfte in städtischen Unternehmen, die sich am öffentlichen Dienst orientiert, um ein Beispiel für Gerechtigkeit und Haushaltsbewusstsein zu setzen. Dies soll transparenter gemacht werden, indem die Gehälter jährlich veröffentlicht werden. Der angestrebte Effekt ist eine Verhältnismäßigkeit der Gehälter und eine stärkere Kontrolle der öffentlichen Mittel.
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Beschluss
Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "1. Der Magistrat wird beauftragt, in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt für die jeweiligen Geschäftsführungen per Beschluss in den zuständigen Gremien eine Gehaltsobergrenze per Lohngerechtigkeitsquote festzulegen. Diese Obergrenze soll sich am Gehalt von vergleichbaren Positionen im öffentlichen Dienst orientieren. Eine Deckelung auf maximal das 20-fache der niedrigsten Lohngruppe im Unternehmen wird als Richtwert vorgeschlagen. 2. Die Gehälter der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführungen und Vorstände von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt werden künftig in einem jährlich erscheinenden Transparenzbericht oder als eigenständiger Teil im Beteiligungsbericht veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird rechtssicher zur Verpflichtung gemacht und bedarf nicht länger der Zustimmung der jeweiligen Geschäftsführer*innen/Vorstände. Dieser Bericht soll für die Öffentlichkeit leicht zugänglich und einfach verständlich sein. 3. Der Magistrat legt eine umfassende Übersicht über die Gehälter und Bonuszahlungen aller Führungskräfte auf Geschäftsführungsebene/Vorstandsebene in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt (inklusive Tochter- und Enkelgesellschaften) und den weiteren Beteiligungen der Stadt Frankfurt vor. Diese enthält die Gesamtbezüge, inklusive aller Nebenleistungen wie Dienstwagennutzung, zusätzliche Altersversorgung und Boni."