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PAR 5962 2025§ 5962AKTENEINSICHT

Einrichtung Akteneinsichtsausschuss KEG

Beschluss zuNR_1161_2025
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Liquiditätsproblemen der KEG vor. Ziel ist die Aufklärung über die Hintergründe der entsprechenden Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung. Das erwartete Ergebnis ist eine fundierte Einsicht in die relevanten Dokumente und Vermerke.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

a) Dem Antrag NR 1161 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Controlling und Revision wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 1161 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.