Einrichtung Akteneinsichtsausschuss KEG
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Liquiditätsproblemen der KEG vor. Ziel ist die Aufklärung über die Hintergründe der entsprechenden Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung. Das erwartete Ergebnis ist eine fundierte Einsicht in die relevanten Dokumente und Vermerke.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss "Liquiditätsprobleme der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH" ein.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss "Liquiditätsprobleme der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH" ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Aufklärung über die sachlichen Hintergründe, die zum Beschluss § 5814 aus der 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025 geführt haben. Insbesondere soll Einsicht gewährt werden in die handschriftlichen Vermerke des aktuellen Geschäftsführers der KEG, die die Probleme der KEG zu Tage gefördert haben sollen. Auch soll die Rolle des Aufsichtsrats beleuchtet werden und hierzu die einschlägigen Dokumente vorgelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. März 2025 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Akteneinsicht im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Akteneinsicht im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt) sowie Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)