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Einrichtung Akteneinsichtsausschuss KEG

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Liquiditätsproblemen der KEG vor. Ziel ist die Aufklärung über die Hintergründe der entsprechenden Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung. Das erwartete Ergebnis ist eine fundierte Einsicht in die relevanten Dokumente und Vermerke.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss "Liquiditätsprobleme der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH" ein.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss "Liquiditätsprobleme der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH" ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Aufklärung über die sachlichen Hintergründe, die zum Beschluss § 5814 aus der 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025 geführt haben. Insbesondere soll Einsicht gewährt werden in die handschriftlichen Vermerke des aktuellen Geschäftsführers der KEG, die die Probleme der KEG zu Tage gefördert haben sollen. Auch soll die Rolle des Aufsichtsrats beleuchtet werden und hierzu die einschlägigen Dokumente vorgelegt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. März 2025 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 37 · 03.04.2025
TO I, TOP 4
Beraten
a) Dem Antrag NR 1161 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Controlling und Revision wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 1161 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Akteneinsicht im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 03.04.2025
TO II, TOP 32
Beraten
a) Dem Antrag NR 1161 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Controlling und Revision wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 1161 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Akteneinsicht im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt) sowie Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)

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