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PAR 5946 2025§ 5946UEBERWIESEN

Terrorabwehr: Finanzierung der Fastnachtszüge umstellen

Beschluss zuNR_1132_2025
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

In diesem Antrag wird die Änderung der Richtlinien zur Finanzierung von Sicherheitsauflagen bei Fastnachtszügen vorgeschlagen. Dies soll den ehrenamtlichen Vereinen erleichtern, die für neue Sicherheitsmaßnahmen erforderlichen Kosten zu decken, um das Brauchtum zu sichern. Die Anpassungen der Finanzmittel sollen ab 2026 verfügbar sein.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 1132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die ‚Richtlinie zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen' zu ändern und damit dem Großen Rat der Frankfurter Karnevalsvereine e. V., der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. und vergleichbaren Veranstaltern von größeren Brauchtumsfesten die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen (Terrorsperren, zusätzliches Sicherheitspersonal usw.), direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben. Ziel ist, dass die veranstaltenden Vereine dafür nicht wie bisher in Vorlage treten müssen. 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2026 den geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen. 3. das Land Hessen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen."