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PAR 5928 2025§ 5928BEAUFTRAGT

Solarenergienutzung in Bebauungsplänen und bei städtischen Grundstücksvergaben zum Standard machen

Beschluss zuNR_1157_2025
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Installation von Solartechnik-Anlagen auf Dächern neu zu bauender Wohn- und Nichtwohngebäude in Frankfurt zum Standard zu machen. Dies soll durch Vorgaben in Bebauungsplänen und städtischen Grundstücksvergaben erreicht werden, um die Nutzung von Solarenergie zu beschleunigen und die Klimaziele der Stadt zu unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Der Magistrat wird beauftragt, die Installation von Solartechnik-Anlagen auf Dächern von neu zu bauenden Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet zum Standard zu machen. Hierfür wird der Magistrat konkret beauftragt, 1. bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen - insbesondere für Neubaugebiete, sofern rechtlich möglich und sinnvoll, auch bei der Änderung alter Bebauungspläne - immer auch eine Vorgabe zur Installation von Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50 % der nutzbaren Dachflächen festzusetzen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Oder sofern rechtlich nicht möglich: im Rahmen aller zukünftigen städtebaulichen Verträge verbindlich festzuschreiben, dass Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen zu installieren sind (nach § 11 BauGB). 2. bei der zukünftigen Vergabe von städtischen Grundstücken (mit und ohne Bebauung) in Erbbaurecht verbindlich festzuschreiben, dass auf mindestens 50 % der nutzbaren Dachflächen Solartechnik-Anlagen zu installieren sind. 3. bei zukünftigen in Ausnahmefällen gemäß § 3979/23 vom 02.11.2023 stattfindenden Verkäufen städtischer Grundstücke (mit und ohne Bebauung) in den Kaufverträgen verbindlich festzuschreiben, dass Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50 % der nutzbaren Dachflächen zu installieren sind. Bei Abweichung von diesem Beschluss oder der Höhe der Festsetzung ist in den entsprechenden Vorlagen darzulegen, warum davon abgesehen werden soll. II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Thoma, Podstatny, Dr. Mehler-Würzbach, Huber, Schwander, Dr. Langner, Zieran und Fuchs sowie von Stadträtin Zapf-Rodriguez dienen zur Kenntnis.