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PAR 5678 2025§ 5678IM RAHMEN

Ermäßigung bei den Frankfurter Bädern für Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 Prozent

Beschluss zuNR_1047_2024
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

37

Beschlussdatum

30. Januar 2025

Gremiensitzung

30. Januar 2025

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Ermäßigung bei den Frankfurter Bädern für Menschen mit Schwerbehinderung von 60 Prozent auf 50 Prozent zu senken. Dies soll mehr schwerbehinderte Menschen den vergünstigten Zugang zu den Schwimmbädern ermöglichen. Die Entscheidung wird in mehreren Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Den Vorlagen NR 1047 und NR 1050 wird im Rahmen der Vorlage NR 1089 zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der BäderBetriebe Frankfurt GmbH und der Eisporthalle dafür zu sorgen, dass Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können, ab 01.02.2025 der Tarif "Ermäßigte" gewährt wird. Die Gewährung weiterführender Ermäßigungen ab einem GdB von über 50 bleibt davon unberührt. (NR 1089)