Ermäßigung bei den Frankfurter Bädern für Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 Prozent
Beschluss zuNR_1047_2024Stadtverordnetenversammlung
37
30. Januar 2025
30. Januar 2025
Antragsteller
Linke
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Ermäßigung bei den Frankfurter Bädern für Menschen mit Schwerbehinderung von 60 Prozent auf 50 Prozent zu senken. Dies soll mehr schwerbehinderte Menschen den vergünstigten Zugang zu den Schwimmbädern ermöglichen. Die Entscheidung wird in mehreren Ausschüssen beraten und abgestimmt.
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Beschluss
1. Den Vorlagen NR 1047 und NR 1050 wird im Rahmen der Vorlage NR 1089 zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der BäderBetriebe Frankfurt GmbH und der Eisporthalle dafür zu sorgen, dass Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können, ab 01.02.2025 der Tarif "Ermäßigte" gewährt wird. Die Gewährung weiterführender Ermäßigungen ab einem GdB von über 50 bleibt davon unberührt. (NR 1089)