Beteiligung der SEF an der Bauleitplanung und an Baugenehmigungsverfahren
Beschluss zuOA_422_2023Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
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4. Juni 2024
4. Juni 2024
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, dass die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) künftig in alle Baugenehmigungsverfahren einbezogen wird, insbesondere bei solchen, die in Überschwemmungsgebieten liegen. Dies soll der Gewässerpflege, dem Hochwasserschutz am Urselbach und der Verbesserung der Gewässerrandstreifen dienen. Ziel ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Gewässerunterhaltung zu optimieren.
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Beschluss
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 422 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)