Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 4733 2024§ 4733UEBERWIESEN

Kühlung und Wasserspeicherung: Hydroaktive Fassaden

Beschluss zuNR_931_2024
Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

27

Beschlussdatum

4. Juni 2024

Gremiensitzung

4. Juni 2024

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die aktive Verfolgung und Bewertung von hydroaktiven Fassaden durch den Magistrat, um deren Praxistauglichkeit zu prüfen. Ziel ist es, den Einsatz dieser Fassaden in Frankfurt zu fördern, um Regenwasser zu speichern und die städtische Kühlung zu verbessern. Dies soll zur Klimaanpassung und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Stadt beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 931 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Tests einer hydroaktiven Gebäudefassade durch die Universität Stuttgart aktiv zu verfolgen und hinsichtlich der Praxistauglichkeit dieser Fassadenelemente zu bewerten. Darüber ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Sollten sich die bisherigen positiven Erfahrungen hinlänglich bestätigen, ist der Magistrat aufgefordert, den Einsatz von hydroaktiven Fassaden in Frankfurt voranzubringen: 1. Ein geeignetes städtisches Gebäude wird mit einer hydroaktiven Fassade versehen. 2. Der Magistrat geht aktiv auf Eigentümer von Hochhausgrundstücken zu, um bei anstehenden Sanierungen oder bei Neubauten für hydroaktive Fassaden zu werben. Dabei ist auch zu prüfen, ob bei Befreiungen von planungsrechtlichen Vorgaben hydroaktive Fassaden als gemeinwohlnützlicher Ausgleich herangezogen werden können. 3. Bei Bauberatungen ist über die Vorteile hydroaktiver Fassaden zu informieren."