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PAR 4693 2024§ 4693ABGELEHNT

Gleichberechtigung in Frankfurter Schwimmbädern

Beschluss zuNR_893_2024
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

31

Beschlussdatum

2. Mai 2024

Gremiensitzung

2. Mai 2024

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Gleichberechtigung in Frankfurter Schwimmbädern zu fördern, indem das Baden mit unbekleidetem Oberkörper für alle Menschen ermöglicht wird. Dies soll Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität abbauen und eine selbstbestimmte Wahl der Badebekleidung fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Der Magistrat wird gebeten, 1. in Frankfurter Schwimmbädern künftig für alle Menschen, auch für weiblich gelesene Personen, das Baden mit unbekleidetem Oberkörper zu ermöglichen; 2. Workshops für Bademeister*innen bzw. allen tätigen Mitarbeitenden der Bäder anzubieten, bei denen der Umgang mit Diskriminierung und hier im Besonderen heteronormativen Zuschreibungen thematisiert wird; 3. § 5 Absatz 3 der Haus- und Badeordnung der Frankfurter Bäder ist dahin gehend zu erweitern, dass die Formulierung: "Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen, Becken der Freibäder) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet", um den anschließenden Nebensatz: "die zumindest die primären Geschlechtsmerkmale bedecken muss.", ergänzt wird. (NR 893) II. Die Vorlage NR 911 wird abgelehnt.