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PAR 4666 2024§ 4666KENNTNIS

Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025

Beschluss zuB_82_2024
Gremium

Haupt- und Finanzausschusses

Sitzung

29

Beschlussdatum

30. April 2024

Gremiensitzung

30. April 2024

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, einen aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer zu ermitteln, um das bisherige Gesamtvolumen der Erträge nicht zu verändern. Dies ist notwendig, da die Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge derzeit nicht bekannt ist und die Stadt Frankfurt am Main auf die Höhe der Grundsteuermessbeträge keinen Einfluss hat.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 82 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)