Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025

Vorlagentyp: B
85 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, einen aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer zu ermitteln, um das bisherige Gesamtvolumen der Erträge nicht zu verändern. Dies ist notwendig, da die Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge derzeit nicht bekannt ist und die Stadt Frankfurt am Main auf die Höhe der Grundsteuermessbeträge keinen Einfluss hat.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Bericht

Für das Erheben der Grundsteuer durch die Stadt Frankfurt am Main sind die Grundsteuermessbeträge, welche individuell für jede wirtschaftliche Einheit durch die Hessische Finanzverwaltung festgestellt werden, und die Hebesätze für die Grundsteuer A und B der Stadt Frankfurt am Main von entscheidender Bedeutung. Während die Städte und Gemeinden auf die Höhe des Grundsteuermessbetrages keinen Einfluss haben, sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in der Hebesatzung der Stadt Frankfurt am Main festgelegt und können durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verändert werden.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt: Fragen 1 bis 3

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Erheben der Grundlagendaten für die Berechnung der Grundsteuermessbeträge liegt in der Zuständigkeit der Hessischen Finanzverwaltung. Der genaue Bearbeitungsstand des Finanzamtes Frankfurt am Main III, welches für das Festsetzen der Grundsteuermessbeträge im Stadtgebiet zuständig ist, ist dem Kassen- und Steueramt nicht bekannt. Allerdings wurden der Stadt Frankfurt am Main die ersten Datenpakete über ELSTER zur Verfügung gestellt. Am 19.01.2024 lagen der Stadt Frankfurt am Main in der Summe ca. 45.000 Datensätze zu Grundstücksbewertungen vor. Insgesamt sind im Stadtgebiet allerdings ca. 190.000 wirtschaftliche Einheiten zu bewerten, so dass derzeit keine valide Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge vorliegt, um einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main teilte in der Presseerklärung vom 23.06.2023 mit, dass das Land Hessen die Kommunen beim Finden eines aufkommensneutralen Hebesatzes unterstützen wird. Hierzu wird das Land Hessen Hebesatzempfehlungen veröffentlichen. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des 2. Halbjahres 2024 über die Höhe der Hebesätze in der Stadtverordnetenversammlung beraten werden kann.

Frage 4 bis 6: Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Magistrat beabsichtigt einen aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuern zu ermitteln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorzulegen, so dass sich das bisherige Gesamtvolumen der Erträge aus der Grundsteuer nicht verändern wird. Da die Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge derzeit nicht bekannt ist, ist eine aufkommensneutrale Berechnung der Hebesätze zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Juli 2022BB 284Auswirkungen der reformierten GrundsteuerMagistratsbericht
  2. 14. Dezember 2023AA 261Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025STVV-Anfrage · AfD
  3. 23. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 85 Wochen
    BB 82Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 82 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen