Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025
Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt den Magistrat, ob die Grundlagen für die Errechnung des Hebesatzes der reformierten Grundsteuer bereits vorliegen und wie sich die Grundsteuermessbeträge in Frankfurt verändern werden. Ziel ist es, Klarheit über die zukünftige Entwicklung der Hebesätze und deren Auswirkungen auf die städtischen Einnahmen zu erhalten.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFragen an den Magistrat
Am 01.01.2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft. Die Medien berichteten, dass die Hälfte der hessischen Städte und Gemeinden bereits jetzt laut Hessischem Industrie- und Handelskammertag (HIHK) ihre Hebesätze, zum Teil deutlich, erhöht habe. Die durchschnittliche Erhöhung betrage dabei laut HIHK 98 Prozent. Die Stadt Frankfurt habe die Hebesätze seit dem Jahr 2020 jedoch nicht verändert.
In der Anfrage A113/2022 fragte die AfD-Fraktion u.a. danach, ob die Stadt Frankfurt erwägt, den Hebesatz für die Grundsteuer in den nächsten Jahren zu erhöhen und wann die Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Auswirkungen der reformierten Grundsteuer für die Stadt Frankfurt informiert wird. Der Magistrat antwortete mit Bericht B284/2022 hierzu, dass dazu noch keine Aussage getroffen werden könne und dass, nachdem die Grundsteuermessbeträge durch die Hessische Finanzverwaltung ermittelt wurden, im Laufe des Jahres 2024 über die Hebesätze in der Stadtverordnetenversammlung beraten werden kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wurden die entsprechenden Grundlagen für die Errechnung des Hebesatzes im Zuge der beabsichtigten aufkommensneutralen Umsetzung der Reform mittlerweile durch die Finanzämter erhoben und der Stadt zur Verfügung gestellt?
- Zu Frage 1: Wenn ja, wie werden sich die Grundsteuermessbeträge in der Stadt Frankfurt verändern?
- Wann wird die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich über die Hebesätze beraten können?
- Befürwortet der Magistrat eine Anhebung der Hebesätze?
- Zu Frage 4: Falls ja, um wie viele Punkte und mit welcher Begründung?
- Zu Frage 5: Welche Auswirkungen hätte eine solche Erhöhung auf die Einnahmen der Stadt Frankfurt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2022BB 284Auswirkungen der reformierten GrundsteuerMagistratsbericht
- 14. Dezember 2023Sie sind hierAA 261Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025STVV-Anfrage · AfD
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 85 WochenBB 82Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate