Auswirkungen der reformierten Grundsteuer
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Auswirkungen der reformierten Grundsteuer in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass die genaue Berechnung der Auswirkungen auf die Stadtbezirke derzeit nicht möglich ist, da die Grundlagen von der Hessischen Finanzverwaltung ermittelt werden müssen. Die Stadtverordnetenversammlung wird im Jahr 2024 über die aufkommensneutralen Hebesätze informiert.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Zur Anfrage über die Auswirkungen der reformierten Grundsteuer ist als Vorbemerkung festzustellen, dass das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) auf einem zweistufigen Verwaltungsverfahren beruht. Auf der ersten Verwaltungsstufe ermitteln die Hessischen Landesfinanzbehörden den Grundsteuermessbetrag (§ 4 Abs. 1 Satz 1 HGrStG) und setzen diesen im Wege der Veranlagung fest (§ 2 Abs. 5 und §§ 8 ff. HGrStG i. V. m. § 184 Abs. 1 Abgabenordnung (AO)). Die eigentliche Grundsteuerfestsetzung erfolgt auf der zweiten Verwaltungsstufe, bei der die Stadt Frankfurt am Main auf Grundlage der Grundsteuermessbeträge die Grundsteuer veranlagt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt: Die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die einzelnen Stadtbezirke kann vom Magistrat nicht errechnet werden. Die Besteuerungsgrundlagen werden von der Hessischen Finanzverwaltung durch das Festsetzen der Grundsteuermessbeträge ermittelt. Danach wird ein aufkommensneutraler Hebesatz errechnet werden, der durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Im Ergebnis wird es Grundstücke geben, für die weniger als bisher Grundsteuer zu zahlen ist, für andere wird mehr zu zahlen sein. Aufgrund des Steuergeheimnisses können Auskünfte über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den einzelnen Steuerpflichtigen oder Gruppen von Steuerpflichtigen nicht erteilt werden. Es kann zur Veränderung des Hebesatzes im Rahmen der Grundsteuerreform aktuell noch keine Aussage getroffen werden, da die entsprechenden Grundlagen für die Errechnung des Hebesatzes im Zuge der beabsichtigten aufkommensneutralen Umsetzung der Reform noch durch die Finanzämter erhoben und der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Stadtverordnetenversammlung wird vom Magistrat, nachdem die Grundsteuermessbeträge durch die Hessische Finanzverwaltung ermittelt wurden, über die errechneten aufkommensneutralen Hebesätze informiert, damit im Laufe des Jahres 2024 über die Hebesätze in der Stadtverordnetenversammlung beraten werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2022AA 113Auswirkungen der reformierten GrundsteuerSTVV-Anfrage · AfD
- 8. Juli 2022Sie sind hierBB 284Auswirkungen der reformierten GrundsteuerMagistratsbericht
- 14. Dezember 2023AA 261Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025STVV-Anfrage · AfD
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 82Reformierte Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)