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Auswirkungen der reformierten Grundsteuer

Vorlagentyp: AAfD
8 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen der reformierten Grundsteuer, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt. Die Stadt Frankfurt wird um Informationen zu den erwarteten prozentualen Veränderungen der Grundsteuereinnahmen in den Stadtteilen sowie zu möglichen Erhöhungen oder Verminderungen der Grundsteuer in bestimmten Bezirken gebeten.

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Fragen an den Magistrat

Ab dem 01.01.2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft. Der Hessische Landtag hat Ende 2021 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen eine entsprechende Reform der Grundsteuer beschlossen. Noch im Jahr 2022 werden entsprechende Daten von den Immobilienbesitzern erhoben.

Bei dem sogenannten "Flächen-Faktor-Verfahren" werden sich künftig neben der Größe von Grundstücken und Häusern und der Nutzung der Immobilien, auch die Lage auf die Neuberechnung der Steuerhöhe auswirken. Um den Faktor zu bestimmen, werden die Bodenrichtwerte herangezogen. Grundlage für die Berechnung ist die Fläche des Grundstücks.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Mit welchen prozentualen Veränderungen aufgrund der reformierten Grundsteuer ab dem 01.01.2025 rechnet die Stadt Frankfurt in den einzelnen Stadtteilen hinsichtlich der Einnahmen aus der Grundsteuer?
  2. In welchen einzelnen Stadtbezirken oder Straßen ist für die Bürger mit einer erheblichen Erhöhung hinsichtlich der Grundsteuer zu rechnen?
  3. In welchen einzelnen Stadtbezirken oder Straßen ist für die Bürger mit einer erheblichen Verminderung hinsichtlich der Grundsteuer zu rechnen?
  4. Erwägt die Stadt Frankfurt den Hebesatz für die Grundsteuer in den nächsten Jahren zu erhöhen?
  5. In welcher Weise und zu welchen Zeitpunkten wird die Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Auswirkungen der reformierten Grundsteuer in der Stadt Frankfurt informiert?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Mai 2022Sie sind hier
    AA 113Auswirkungen der reformierten Grundsteuer
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 8. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 8 WochenBB 284Auswirkungen der reformierten GrundsteuerMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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