Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegen
Beschluss zuNR_880_2024Sonderausschusses für Controlling und Revision
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15. April 2024
15. April 2024
Antragsteller
Linke
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Gehälter von Geschäftsführungen bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen verpflichtend im jährlichen Beteiligungsbericht zu offenbaren. Dadurch soll die Transparenz im Umgang mit Steuergeldern gefördert werden.
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Beschluss
Die Vorlage NR 880 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Die Geschäftsführungen von Gesellschaften mit direkter städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur Offenlegung ihrer Gehälter im jährlichen Beteiligungsbericht verpflichtet."