Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Gehälter von Geschäftsführungen bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen verpflichtend im jährlichen Beteiligungsbericht zu offenbaren. Dadurch soll die Transparenz im Umgang mit Steuergeldern gefördert werden.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsführungen von Gesellschaften mit direkter städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur Offenlegung ihrer Gehälter im jährlichen Beteiligungsbericht verpflichtet.
Begründung
An 602 Unternehmen ist die Stadt direkt bzw. indirekt beteiligt. Bei 24 dieser Unternehmen, inklusive der Eigenbetriebe, ist die Stadt Mehrheitseignerin. In diesen Fällen entscheiden die Vertreter*innen der Stadt über die Bestellung der Geschäftsführer*innen und deren Gehälter. Aus diesem Grund sollten die Bezüge der Geschäftsführung verpflichtend veröffentlicht werden. Nur so kann ernsthaft das Prinzip der Transparenz im Umgang mit Steuergeldern eingehalten werden. Bisher kann die Geschäftsführung selbst entscheiden, ob sie einer Veröffentlichung ihrer Vergütung im Beteiligungsbericht zustimmt. Es gibt keinen zulässigen Grund, die Offenlegung zu einer freiwilligen Entscheidung zu machen. Vielmehr ist es notwendig, dies zur Offenlegungspflicht zu machen. Aufgrund des öffentlichen Zwecks städtischer Beteiligungen (vgl. HGO §§ 121ff.) besteht auch ein Informationsrecht über den Betrieb.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2024Sie sind hierNRNR 880Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegenSTVV-Antrag · Linke
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 245Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung)