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Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegen

Vorlagentyp: NRLINKE
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Gehälter von Geschäftsführungen bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen verpflichtend im jährlichen Beteiligungsbericht zu offenbaren. Dadurch soll die Transparenz im Umgang mit Steuergeldern gefördert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsführungen von Gesellschaften mit direkter städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur Offenlegung ihrer Gehälter im jährlichen Beteiligungsbericht verpflichtet.

Begründung

An 602 Unternehmen ist die Stadt direkt bzw. indirekt beteiligt. Bei 24 dieser Unternehmen, inklusive der Eigenbetriebe, ist die Stadt Mehrheitseignerin. In diesen Fällen entscheiden die Vertreter*innen der Stadt über die Bestellung der Geschäftsführer*innen und deren Gehälter. Aus diesem Grund sollten die Bezüge der Geschäftsführung verpflichtend veröffentlicht werden. Nur so kann ernsthaft das Prinzip der Transparenz im Umgang mit Steuergeldern eingehalten werden. Bisher kann die Geschäftsführung selbst entscheiden, ob sie einer Veröffentlichung ihrer Vergütung im Beteiligungsbericht zustimmt. Es gibt keinen zulässigen Grund, die Offenlegung zu einer freiwilligen Entscheidung zu machen. Vielmehr ist es notwendig, dies zur Offenlegungspflicht zu machen. Aufgrund des öffentlichen Zwecks städtischer Beteiligungen (vgl. HGO §§ 121ff.) besteht auch ein Informationsrecht über den Betrieb.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Februar 2024Sie sind hier
    NRNR 880Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegen
    STVV-Antrag · Linke
  2. 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 245Transparenz bei städtischen Mehrheitsbeteiligungen: Gehälter der Geschäftsführung offenlegenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 24 · 04.03.2024
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 19.03.2024
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 880 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 25 · 15.04.2024
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 880 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO II, TOP 1
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 880 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung)

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