Videoübertragung der Plenarsitzungen: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
Beschluss zuNR_868_2024Stadtverordnetenversammlung
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1. Februar 2024
1. Februar 2024
Antragsteller
Stadtv. Hilime Arslaner
Beschluss
I. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß §§ 5, 6, 51 Nr. 6 und 52 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), folgende Änderung der Hauptsatzung: 1. § 11 erhält folgende Fassung: § 11 Ton- und Videoübertragung im Internet "1Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können im Internet als Ton- und Videoübertragung zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung." II. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. III. Die geänderte Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main in Kraft.