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PAR_4298_2024 § 4298 ABGELEHNT

Beteiligung der SEF an der Bauleitplanung und an Baugenehmigungsverfahren

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

28

Beschlussdatum

1. Februar 2024

Gremiensitzung

1. Februar 2024

Zusammenfassung

Der Vorschlag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, den Magistrat zu beauftragen, die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) in Baugenehmigungsverfahren einzubeziehen und Gewässerrandstreifen bei Grundstücksverkäufen zu erwerben. Dies soll die Gewässerpflege und den Hochwasserschutz verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Die Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, dass 1. bei allen Baugenehmigungsverfahren im Einzugsbereich von Gewässern und Überschwemmungsgebieten die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) beteiligt wird; 2. zukünftig bei Grundstücksverkäufen an Fließgewässern, von denen die Stadt Kenntnis erlangt, aktiv versucht wird, die Gewässerrandstreifen zu erwerben, um die Andienung für die Gewässerunterhaltung zu verbessern; 3. bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen der gesetzlich vorgesehene Gewässerrandstreifen berücksichtigt wird bzw. im Bebauungsplan kenntlich gemacht wird." II. Die Vorlage NR 841 wird abgelehnt. III. Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

OA_422_2023