Beteiligung der SEF an der Bauleitplanung und an Baugenehmigungsverfahren
Beschluss zuOA_422_2023Stadtverordnetenversammlung
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1. Februar 2024
1. Februar 2024
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, dass die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) künftig in alle Baugenehmigungsverfahren einbezogen wird, insbesondere bei solchen, die in Überschwemmungsgebieten liegen. Dies soll der Gewässerpflege, dem Hochwasserschutz am Urselbach und der Verbesserung der Gewässerrandstreifen dienen. Ziel ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Gewässerunterhaltung zu optimieren.
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Beschluss
I. Die Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, dass 1. bei allen Baugenehmigungsverfahren im Einzugsbereich von Gewässern und Überschwemmungsgebieten die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) beteiligt wird; 2. zukünftig bei Grundstücksverkäufen an Fließgewässern, von denen die Stadt Kenntnis erlangt, aktiv versucht wird, die Gewässerrandstreifen zu erwerben, um die Andienung für die Gewässerunterhaltung zu verbessern; 3. bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen der gesetzlich vorgesehene Gewässerrandstreifen berücksichtigt wird bzw. im Bebauungsplan kenntlich gemacht wird." II. Die Vorlage NR 841 wird abgelehnt. III. Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.