PAR 4204 2024§ 4204KENNTNIS
Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen
Beschluss zuB_401_2023Gremium
Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung
23
Beschlussdatum
25. Januar 2024
Gremiensitzung
25. Januar 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle vor, um Betroffenen eine dauerhafte Erreichbarkeit zu gewährleisten. Dies soll die Meldung von Diskriminierung erleichtern und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen verbessern.
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Beschluss
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)