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PAR 4204 2024§ 4204KENNTNIS

Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen

Beschluss zuB_401_2023
Gremium

Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa

Sitzung

23

Beschlussdatum

25. Januar 2024

Gremiensitzung

25. Januar 2024

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle vor, um Betroffenen eine dauerhafte Erreichbarkeit zu gewährleisten. Dies soll die Meldung von Diskriminierung erleichtern und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)