Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle vor, um Betroffenen eine dauerhafte Erreichbarkeit zu gewährleisten. Dies soll die Meldung von Diskriminierung erleichtern und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen verbessern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Um Diskriminierungsmeldungen anzunehmen, zu bearbeiten und zu dokumentieren, hat der Magistrat bereits eine Hotline eingerichtet, die auch im in den Etatanregungen beschriebenen Sinne dauerhaft erreichbar ist: Die Rufnummer der zentralen Hotline der Ombudsstelle im Amt für multikulturelle Angelegenheiten (Amka) lautet: 212 - 30111. Sie ist innerhalb der Service-Zeiten des AmkA besetzt. Anrufer:innen werden in ggf. zurückgerufen und haben die Möglichkeit, ihr Anliegen auf einem Anrufbeantworter zu melden. Der Anrufbeantworter ist auch an den Wochenenden geschaltet, sodass eine Meldemöglichkeit jederzeit gewährleistet ist.
Eine Erweiterung des bisherigen Angebots im Sinne einer gemeinsamen Hotline mit Antidiskriminierungsstellen von Land und Bund ist aus Sicht des Magistrats nicht zielführend. Die Antidiskriminierungsstelle Hessen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeiten auf unterschiedlichen Grundlagen und zu unterschiedlichen Fallkonstellationen. So ist die Ombudsstelle im AmkA nur für das Stadtgebiet Frankfurt am Main zuständig, leistet dabei aber keine Rechtsberatung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät in Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und nimmt dabei auch rechtliche Einschätzungen vor.
Auch die Stabsstelle Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration berät auf Grundlage des AGG. Sie leistet jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall und vergibt keine persönlichen Beratungstermine.
Eine gemeinsame Hotline macht inhaltlich daher keinen Sinn und würde somit in erster Linie der Koordination von Terminen und Zuständigkeiten dienen. Die überörtliche Bereitstellung von festen Terminen für Beratung kann die Stadt Frankfurt am Main dabei weder gewährleisten noch erwirken.
Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass neben den oben erwähnten Antidiskriminierungsstellen in Hessen zahlreiche weitere kommunale und zivilgesellschaftliche Stellen tätig sind, die ebenfalls in das angestrebte Fallmanagement einzubeziehen wären. Die Ombudsstelle des AmkA steht mit diesen sowie den oben erwähnten Stellen im Kontakt und verweist Betroffene zu diesen Stellen, sobald eine Meldung nicht in die eigene Zuständigkeit fällt. Das Programm AdiNet im AmkA arbeitet vernetzend mit diesen Stellen zusammen und hat eine Datenbank sowie Leitlinien für die bessere Bekanntmachung und Erreichbarkeit erarbeitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2023OFOF 384/12Haushalt 2023 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 5. Mai 2023EAEA 134Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenEtatanregung
- 20. Oktober 2023BB 400Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenMagistratsbericht
- 20. Oktober 2023Sie sind hierBB 401Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenMagistratsbericht
- 20. Oktober 2023BB 398Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle - Erreichbarkeit für Betroffene sicherstellenMagistratsbericht
- 21. Februar 2024AA 273Wirkungsvolle Beratung bei Diskriminierung sicherstellenSTVV-Anfrage · CDU
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 56 WochenBB 194Wirkungsvolle Beratung bei Diskriminierung sicherstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)