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Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen

Vorlagentyp: B
56 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle vor, um die Erreichbarkeit für Betroffene zu verbessern. Dies soll die Meldung von Diskriminierung erleichtern und eine dauerhafte Erreichbarkeit gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Dokumentation und Bearbeitung von Diskriminierungsmeldungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Um Diskriminierungsmeldungen anzunehmen, zu bearbeiten und zu dokumentieren, hat der Magistrat bereits eine Hotline eingerichtet, die auch im in den Etatanregungen beschriebenen Sinne dauerhaft erreichbar ist: Die Rufnummer der zentralen Hotline der Ombudsstelle im Amt für multikulturelle Angelegenheiten (Amka) lautet: 212 - 30111. Sie ist innerhalb der Service-Zeiten des AmkA besetzt. Anrufer:innen werden in ggf. zurückgerufen und haben die Möglichkeit, ihr Anliegen auf einem Anrufbeantworter zu melden. Der Anrufbeantworter ist auch an den Wochenenden geschaltet, sodass eine Meldemöglichkeit jederzeit gewährleistet ist.

Eine Erweiterung des bisherigen Angebots im Sinne einer gemeinsamen Hotline mit Antidiskriminierungsstellen von Land und Bund ist aus Sicht des Magistrats nicht zielführend. Die Antidiskriminierungsstelle Hessen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeiten auf unterschiedlichen Grundlagen und zu unterschiedlichen Fallkonstellationen. So ist die Ombudsstelle im AmkA nur für das Stadtgebiet Frankfurt am Main zuständig, leistet dabei aber keine Rechtsberatung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät in Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und nimmt dabei auch rechtliche Einschätzungen vor.

Auch die Stabsstelle Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration berät auf Grundlage des AGG. Sie leistet jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall und vergibt keine persönlichen Beratungstermine.

Eine gemeinsame Hotline macht inhaltlich daher keinen Sinn und würde somit in erster Linie der Koordination von Terminen und Zuständigkeiten dienen. Die überörtliche Bereitstellung von festen Terminen für Beratung kann die Stadt Frankfurt am Main dabei weder gewährleisten noch erwirken.

Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass neben den oben erwähnten Antidiskriminierungsstellen in Hessen zahlreiche weitere kommunale und zivilgesellschaftliche Stellen tätig sind, die ebenfalls in das angestrebte Fallmanagement einzubeziehen wären. Die Ombudsstelle des AmkA steht mit diesen sowie den oben erwähnten Stellen im Kontakt und verweist Betroffene zu diesen Stellen, sobald eine Meldung nicht in die eigene Zuständigkeit fällt. Das Programm AdiNet im AmkA arbeitet vernetzend mit diesen Stellen zusammen und hat eine Datenbank sowie Leitlinien für die bessere Bekanntmachung und Erreichbarkeit erarbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. April 2023OFOF 717/5Haushalt 2023 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle - Erreichbarkeit für Betroffene sicherstellenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 5. Mai 2023EAEA 136Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle - Erreichbarkeit für Betroffene sicherstellenEtatanregung
  3. 20. Oktober 2023Sie sind hier
    BB 400Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen
    Magistratsbericht
  4. 20. Oktober 2023BB 401Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenMagistratsbericht
  5. 20. Oktober 2023BB 398Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle - Erreichbarkeit für Betroffene sicherstellenMagistratsbericht
  6. 21. Februar 2024AA 273Wirkungsvolle Beratung bei Diskriminierung sicherstellenSTVV-Anfrage · CDU
  7. 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 56 WochenBB 194Wirkungsvolle Beratung bei Diskriminierung sicherstellenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 25 · 24.11.2023
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 23 · 25.01.2024
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

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