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PAR 4203 2024§ 4203KENNTNIS

Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen

Beschluss zuB_400_2023
Gremium

Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa

Sitzung

23

Beschlussdatum

25. Januar 2024

Gremiensitzung

25. Januar 2024

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle vor, um die Erreichbarkeit für Betroffene zu verbessern. Dies soll die Meldung von Diskriminierung erleichtern und eine dauerhafte Erreichbarkeit gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Dokumentation und Bearbeitung von Diskriminierungsmeldungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)