PAR 4203 2024§ 4203KENNTNIS
Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen
Beschluss zuB_400_2023Gremium
Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung
23
Beschlussdatum
25. Januar 2024
Gremiensitzung
25. Januar 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle vor, um die Erreichbarkeit für Betroffene zu verbessern. Dies soll die Meldung von Diskriminierung erleichtern und eine dauerhafte Erreichbarkeit gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Dokumentation und Bearbeitung von Diskriminierungsmeldungen.
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Beschluss
Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)