Wirkungsvolle Beratung bei Diskriminierung sicherstellen
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Sicherstellung einer wirkungsvollen Beratung bei Diskriminierung. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Strukturen zu verbessern und ein regionales Netzwerk zur Antidiskriminierungsarbeit zu etablieren. Ziel ist es, die Qualität der Beratung zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen zu fördern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Die Stellenanforderungen der Mitarbeitenden der Clearingstelle verlangen u.a. einen Hochschulabschluss und qualifizierende Berufserfahrungen. Eine Rechtsberatung wird in der Ombudsstelle nicht geleistet. Im Jahr 2023 wurden 147 Meldungen bearbeitet. Etwa die Hälfte ging telefonisch über die Hotline ein. Die restlichen Meldungen erfolgten über das E-Mail-Postfach oder persönlich per Brief bzw. durch Vorsprache im Amt. Im Jahr 2023 kam es vermehrt Meldungen zu Rassismus und zu Geschlechterdiskriminierung (z.B. als Frau) sowie zu Ausschlüssen von Menschen mit Behinderung oder nach der Religionszugehörigkeit. Meldungen werden erfasst und geprüft. In den Fällen, in denen eine Zuständigkeit der Ombudsstelle besteht, werden Stellungnahmen von dem Amt oder dem städtischen Betrieb eingeholt, welches die Meldung betrifft. Dabei wird eine Vermittlung zwischen der betroffenen Person und der städtischen Stelle angestrebt. In allen anderen Fällen kommt es zu einer Verweisberatung. Einer gemeinsamen Hotline steht entgegen, dass die Antidiskriminierungsstellen des Landes und des Bundes sowie im Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) auf jeweils unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, in unterschiedlichen Zuständigkeiten und Fallkonstellationen arbeiten. Eine Hotline würde somit in erster Linie der Information über Zuständigkeiten dienen, darüber informiert bereits die zentrale Behördenrufnummer. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass aufgrund verschiedener Zuständigkeiten und Möglichkeiten zahlreiche weitere kommunale sowie auch und zivilgesellschaftliche Stellen einzubeziehen wären. Für das Rhein-Main-Gebiet koordiniert das AmkA ein Netzwerk im Auftrag der Landesregierung. Auch die Ombudsstelle nimmt Verweisberatungen zu diesen Stellen vor, wenn eine Meldung nicht in die städtische Zuständigkeit fällt. Dies betrifft rund die Hälfte der Fälle. Die Hotline kostet aktuell 24,82 Euro/Monat (netto). Im Preis enthalten sind die Montage/Demontage, die Wartung sowie der Austausch der Telefone bei Defekt und eine Flatrate zum Telefonieren ins öffentliche Telefonnetz. Diskriminierung endet nicht an Stadtgrenzen, erfolgreiche Antidiskriminierungsarbeit verlangt ein arbeitsteiliges Zusammenwirken verschiedener Zuständigkeiten und Institutionen. Das AmkA koordiniert im Auftrag der Landesregierung eines von vier regionalen Antidiskriminerungsnetzwerken. Das AdiNet Rhein-Main arbeitet u.a. an der kontinuierlichen Weiterentwicklung eines regionalen Netzwerks der Kommunen, welche die Antidiskriminierungsarbeit als zentralen Bestandteil ihrer Verwaltungsstrukturen realisieren möchten oder dies bereits tun. Ein grundlegendes Anliegen ist es hierbei, gemeinsam Standards zu verfestigen zur Qualitätssicherung. Die in dem Netzwerk angestrebten Leitlinien beziehen sich entsprechend auf die Entwicklung von Standards, Evaluation und Monitoring; die Qualitätssicherung von Antidiskriminierungsstrukturen; Vernetzung und Fort- bzw. Weiterbildungsangebote sowie Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Stabsstelle Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und die Ombudsstelle im AmkA arbeiten fachlich und organisatorisch voneinander getrennt. Die Ombudsstelle nimmt Verweisberatungen zu der Stabsstelle vor, insb. falls Diskriminierungsmeldungen Behörden des Landes Hessen betreffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2023BB 400Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenMagistratsbericht
- 20. Oktober 2023BB 401Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenMagistratsbericht
- 20. Oktober 2023BB 398Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle - Erreichbarkeit für Betroffene sicherstellenMagistratsbericht
- 21. Februar 2024AA 273Wirkungsvolle Beratung bei Diskriminierung sicherstellenSTVV-Anfrage · CDU
- 17. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 194Wirkungsvolle Beratung bei Diskriminierung sicherstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)