Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Haushalt 2023 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Einrichtung einer zentralen…

Vollständigen Titel anzeigen

Haushalt 2023 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen

Vorlagentyp: OFLINKE
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle, um die Erreichbarkeit für Betroffene von Diskriminierung zu verbessern. Dies ist notwendig, um eine schnelle und barrierefreie Unterstützung zu gewährleisten. Die Maßnahme soll den Zugang zu Informationen und Hilfsangeboten für diskriminierte Personen erleichtern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Eine zentrale Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle einzurichten, wäre für die Erreichbarkeit der Betroffenen von Diskriminierung dringend erforderlich.

Begründung

Die Antidiskriminierungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung erfahren haben. Diskriminierung jeglicher Art, sei es aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, körperlicher Beeinträchtigung, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen, ist leider Alltag für viele Menschen und braucht deswegen eine schnelle, greifbare und barrierefreie Anlaufstelle, die nicht Ortsgebunden ist. Die Einrichtung einer zentralen Rufnummer würde eine sofortige Betreuung von Menschen mit Diskriminierungserfahrung ermöglichen. Antidiskriminierungsstellen in Deutschland, wie die AMKA Ombudstelle Frankfurt, die Antidiskriminierungsstelle Hessen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind telefonisch leider gar nicht oder nur sehr schwer erreichbar. Die Antidiskriminierungsstellen sollten, in Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen, die Einrichtung einer zentralen Rufnummer prüfen und umsetzen. Dies könnte z. B. eine kostenlose Hotline oder eine gebührenfreie Telefonnummer sein, die von Montag bis Sonntag erreichbar ist und alle Anrufe registriert. Um die Betroffenen angemessen zu unterstützen, ist es auch wichtig, dass Mitarbeitende die zukünftig diese zentrale Rufnummer betreuen sollen, entsprechend geschult werden und über die erforderliche Sensibilität und Fachkenntnis verfügen. Die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für Antidiskriminierungsstellen, würde Menschen mit Diskriminierungserfahrung den Zugang zu sofortiger Betreuung erleichtern und ihnen helfen, sich ihrer Rechte bewusst zu werden und sie zu schützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2023Sie sind hier
    OFOF 384/12Haushalt 2023 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von Betroffenen
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 5. Mai 2023EAEA 134Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenEtatanregung
  3. 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 401Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle zur Erreichbarkeit von BetroffenenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

10.03 Integration und Antidiskriminierung

Ausgaben 2025: 20 Mio € · im Antragsjahr 2023 11 Mio € — preisbereinigt +81 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 20 · 05.05.2023
TO I, TOP 8
Angenommen
Etatanregung EA 134 2023 Die Vorlage OF 384/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneVoltLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
SPDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, Volt und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD und BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen