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PAR 4201 2024§ 4201KENNTNIS

Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle - Erreichbarkeit für Betroffene sicherstellen

Beschluss zuB_398_2023
Gremium

Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa

Sitzung

23

Beschlussdatum

25. Januar 2024

Gremiensitzung

25. Januar 2024

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle vor, um die Erreichbarkeit für Betroffene sicherzustellen. Dies soll die Meldung und Bearbeitung von Diskriminierungsvorfällen erleichtern und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 398 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)