PAR 4201 2024§ 4201KENNTNIS
Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle - Erreichbarkeit für Betroffene sicherstellen
Beschluss zuB_398_2023Gremium
Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung
23
Beschlussdatum
25. Januar 2024
Gremiensitzung
25. Januar 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für die Antidiskriminierungsstelle vor, um die Erreichbarkeit für Betroffene sicherzustellen. Dies soll die Meldung und Bearbeitung von Diskriminierungsvorfällen erleichtern und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen verbessern.
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Beschluss
Die Vorlage B 398 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)