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PAR 4017 2023§ 4017UEBERWIESEN

Baustelleneinrichtung für Handwerker vereinfachen

Beschluss zuNR_811_2023
Gremium

Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen

Sitzung

22

Beschlussdatum

28. November 2023

Gremiensitzung

28. November 2023

Antragsteller

CDU

Beschluss

Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main und den zuständigen Innungen die Genehmigungsverfahren für das Einrichten von Baustellen, Halteverbotszonen und Sondernutzungen von öffentlichen Flächen zu vereinfachen. Im Einzelnen soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Handwerksbetriebe (z. B. Gerüstbauer, Maler- und Lackiererbetriebe, Sanitärfirmen und Dachdecker) können wieder eigenständig, wie bis Dezember 2021 praktiziert, Genehmigungsverfahren für das Einrichten von Baustellen beim Amt für Straßenbau- und Erschließung beantragen. Eigentümer von Liegenschaften sind nicht in das Verfahren involviert. 2. Bei Genehmigungsverfahren soll zukünftig für die Sondernutzung durch Gerüstbaubetriebe bei der Installation von Solaranlagen ein verkürztes Verfahren möglich sein, da für diese Arbeiten ein Gerüst meist nur für 4 bis 5 Tage genehmigt werden muss."