Kommunale Wärmeplanung in Frankfurt: zügig Ergebnisse liefern
Beschluss zuNR_754_2023Stadtverordnetenversammlung
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2. November 2023
2. November 2023
Antragsteller
CDU
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine zügige Vorlage der kommunalen Wärmeplanung und einen detaillierten Zeitplan für die Umsetzung. Dies ist notwendig, um die Klimaneutralitätsziele der Stadt Frankfurt zu erreichen und die Bürger sowie Unternehmen über die zukünftige Energieversorgung zu informieren.
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Beschluss
I. Die Vorlage NR 754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "1. Der Magistrat wird aufgefordert, die kommunale Wärmeplanung und den Zeitplan für die notwendigen weiteren Schritte der Stadtverordnetenversammlung zügig vorzulegen. Der Zeitplan soll konkrete Daten für die einzelnen Wegmarken der Umsetzung einer Wärmeplanung und konkrete Daten hierfür benennen. Bei der Planung und Umsetzung soll Folgendes beachtet werden: a) Es ist stadtteilgenau darzustellen, welche auf die Anzahl der Haushalte/Gebäude und des Gesamtwärmbedarfs bezogenen Potentiale für eine Wärmeenergieversorgung durch Fernwärme gesehen werden. Hierfür soll unterschieden werden zwischen Neubaugebieten und der Versorgung von Bestandsgebieten mit Fernwärme. Die daraus resultierende künftige Bereitstellung von Fernwärme ist straßengenau zu benennen. b) Die Nutzung von Nahwärme in bestehenden Baugebieten ist anzugeben. c) Die Quellen für Fern- und Nahwärme sollen konkret benannt werden. Hier sollen insbesondere die Kapazitäten der Abwärme von Rechenzentren sowie die Kapazitäten der Wärmegewinnung aus Heiz- und Müllheizkraftwerken angegeben werden. 2. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, a) eine detaillierte Kostenaufstellung zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung anzugeben und vorzustellen; b) für die Umsetzung der Wärmeplanung mit den entsprechenden Versorgungsunternehmen konkrete Vereinbarungen zu treffen und auch über diese transparent zu berichten; und c) mit einer breiten Informationskampagne die Bürger insgesamt und insbesondere Gebäudeeigentümer über die Inhalte der kommunalen Wärmplanung zu informieren." II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwander, Edelmann, Dr. Mehler-Würzbach, Dr. Langner und Podstatny dienen zur Kenntnis.