PAR 3901 2023§ 3901KENNTNIS
Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten
Beschluss zuB_364_2023Gremium
Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung
21
Beschlussdatum
17. Oktober 2023
Gremiensitzung
17. Oktober 2023
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten zu genehmigen, um die energetischen Mindestanforderungen gemäß GEG 2023 zu erfüllen. Dies soll soziale Härten für Mieterinnen und Mieter vermeiden, indem Fördermittel nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen und eine Senkung der Nebenkosten nach der Sanierung erwartet wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)