Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten zu genehmigen, um die energetischen Mindestanforderungen gemäß GEG 2023 zu erfüllen. Dies soll soziale Härten für Mieterinnen und Mieter vermeiden, indem Fördermittel nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen und eine Senkung der Nebenkosten nach der Sanierung erwartet wird.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Zur Umsetzung dieser energetischen Modernisierungen ist es nicht notwendig, die Milieuschutzsatzungen zu ändern. Der Magistrat wird ab sofort energetische Sanierungen im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen genehmigen, wenn diese der Herstellung und / oder Sicherung der energetischen Mindestanforderungen an bestehenden Gebäuden im Sinne des GEG 2023 dienen. Der Magistrat erarbeitet darüber hinaus ein Konzept, unter welchen Voraussetzungen im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen darüberhinausgehende energetische Modernisierungen hinaus möglich sind. Hierbei ist beabsichtigt, bestimmte energetische Maßnahmen über den Mindeststandard zuzulassen, wenn das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes (Modernisierungsprogramm) in Anspruch genommen wird. Durch die Zulassung über den energetischen Mindeststandard hinaus können dann auch weitere Bundes- und Landesförderungen in Anspruch genommen werden. Da Fördermittel nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen und nach einer energetischen Sanierung von einer Senkung der Nebenkosten ausgegangen werden kann, werden soziale Härten für Mieterinnen und Mieter vermieden. Der Magistrat wird unaufgefordert erneut berichten, sobald das Konzept vorliegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. Juli 2022NRNR 456Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenSTVV-Antrag · CDU
- 9. Dezember 2022BB 467Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht
- 5. Mai 2023BB 188Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht
- 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 364Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht
- 24. Januar 2024NRNR 859Energetische Modernisierungen bei Milieuschutzsatzungen fördernSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)