Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Änderungen an bestehenden Erhaltungssatzungen, um energetische Modernisierungen in Bestandsgebäuden zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, dass private und öffentliche Eigentümer ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Die Anpassung der Satzungen wird als notwendig erachtet, um Hindernisse für energetische Sanierungen abzubauen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bestehende Erhaltungssatzungen (Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt; Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ("Milieuschutzsatzung")) so zu ändern, dass energetische Modernisierungen in Bestandsgebäuden unter definierten Bedingungen genehmigungsfähig werden. Leitgedanke soll sein, energetische Sanierungen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu fördern. Dies gilt ebenfalls, und hier auch für Neubauten, für die Vorgartensatzung sowie für die noch zu beschließende Freiraumsatzung. Insbesondere folgende energetische Modernisierungen sollen dadurch umgesetzt werden können:
- Dämmung von Fassaden und Dächern, auch über die im Gebäudeenergiegesetz in der jeweils aktuellen Fassung verlangten Anforderungen hinaus
- Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden
- Aufstellen des Außengeräts einer Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einer Grundstücksfreifläche, auch im Vorgarten
Begründung
Die Energiewende ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Beteiligten. Private Hauseigentümer müssen hierzu genauso einen Beitrag leisten wie die öffentliche Hand. Eigentümern, privaten wie öffentlichen, müssen jedoch auch die planungsrechtlichen Grundlagen vorfinden, damit sie diesen Beitrag leisten können. Regelmäßig wird Eigentümern eine energetische Modernisierung verwehrt, wenn sich das Gebäude in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung befindet. Auch die Vorgartensatzung steht immer häufiger einer solchen energetischen Modernisierung im Wege. Es gilt zu befürchten, dass dies durch die nach wie vor nicht beschlossene, aber bereits bekannte Freiraumsatzung noch einmal schwieriger wird. Eine Anpassung der Satzungen könnte hier schnell Abhilfe leisten und denjenigen Eigentümern helfen, die ihren Beitrag zur Energiewende leisten möchten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2022Sie sind hierNRNR 456Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenSTVV-Antrag · CDU
- 9. Dezember 2022BB 467Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht
- 5. Mai 2023BB 188Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 364Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)