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Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten

Vorlagentyp: NRCDU
61 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert Änderungen an bestehenden Erhaltungssatzungen, um energetische Modernisierungen in Bestandsgebäuden zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, dass private und öffentliche Eigentümer ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Die Anpassung der Satzungen wird als notwendig erachtet, um Hindernisse für energetische Sanierungen abzubauen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, bestehende Erhaltungssatzungen (Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt; Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ("Milieuschutzsatzung")) so zu ändern, dass energetische Modernisierungen in Bestandsgebäuden unter definierten Bedingungen genehmigungsfähig werden. Leitgedanke soll sein, energetische Sanierungen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu fördern. Dies gilt ebenfalls, und hier auch für Neubauten, für die Vorgartensatzung sowie für die noch zu beschließende Freiraumsatzung. Insbesondere folgende energetische Modernisierungen sollen dadurch umgesetzt werden können:

- Dämmung von Fassaden und Dächern, auch über die im Gebäudeenergiegesetz in der jeweils aktuellen Fassung verlangten Anforderungen hinaus

- Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden

- Aufstellen des Außengeräts einer Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einer Grundstücksfreifläche, auch im Vorgarten

Begründung

Die Energiewende ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Beteiligten. Private Hauseigentümer müssen hierzu genauso einen Beitrag leisten wie die öffentliche Hand. Eigentümern, privaten wie öffentlichen, müssen jedoch auch die planungsrechtlichen Grundlagen vorfinden, damit sie diesen Beitrag leisten können. Regelmäßig wird Eigentümern eine energetische Modernisierung verwehrt, wenn sich das Gebäude in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung befindet. Auch die Vorgartensatzung steht immer häufiger einer solchen energetischen Modernisierung im Wege. Es gilt zu befürchten, dass dies durch die nach wie vor nicht beschlossene, aber bereits bekannte Freiraumsatzung noch einmal schwieriger wird. Eine Anpassung der Satzungen könnte hier schnell Abhilfe leisten und denjenigen Eigentümern helfen, die ihren Beitrag zur Energiewende leisten möchten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juli 2022Sie sind hier
    NRNR 456Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten
    STVV-Antrag · CDU
  2. 9. Dezember 2022BB 467Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht
  3. 5. Mai 2023BB 188Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht
  4. 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 364Energetische Modernisierungen in ErhaltungssatzungsgebietenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 456 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
AfD (Annahme)FRAKTION (Annahme)Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 456 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONLinke
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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