Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten
Beschluss zuNR_456_2022Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
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13. September 2022
13. September 2022
Antragsteller
CDU
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Änderungen an bestehenden Erhaltungssatzungen, um energetische Modernisierungen in Bestandsgebäuden zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, dass private und öffentliche Eigentümer ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Die Anpassung der Satzungen wird als notwendig erachtet, um Hindernisse für energetische Sanierungen abzubauen.
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Beschluss
Die Vorlage NR 456 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, bestehende Erhaltungssatzungen (Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt; Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (‚Milieuschutzsatzung')) so zu ändern, dass energetische Modernisierungen in Bestandsgebäuden unter definierten Bedingungen genehmigungsfähig werden. Leitgedanke soll sein, energetische Sanierungen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu fördern. Dies gilt ebenfalls, und hier auch für Neubauten, für die Vorgartensatzung sowie für die noch zu beschließende Freiraumsatzung. Insbesondere folgende energetische Modernisierungen sollen dadurch umgesetzt werden können: - Dämmung von Fassaden und Dächern, auch über die im Gebäudeenergiegesetz in der jeweils aktuellen Fassung verlangten Anforderungen hinaus; - Installation von Fotovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden; - Aufstellen des Außengeräts einer Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einer Grundstücksfreifläche, auch im Vorgarten."