Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 20232026
Beschluss zuM_46_2023Stadtverordnetenversammlung
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20. Juli 2023
20. Juli 2023
Zusammenfassung
Der Entwurf des Haushalts 2023 sieht eine umfassende Finanzplanung und ein Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 vor. Ziel ist es, die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main zu sichern und notwendige Investitionen zu ermöglichen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Haushaltsplan in der vorgelegten Fassung beschlossen.
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Beschluss
I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (M 46 vom 24.03.2023) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzepts (M 93 vom 16.06.2023, Ziffer 10) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2023 und den Finanzplanungszeitraum bis 2026 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2023 (M 43 vom 24.03.2023) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 46 vom 24.03.2023) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2023. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aufgrund der nur geringfügigen finanziellen Auswirkungen der für die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse investiven Finanzmittelflüsse auf zusätzliche Veranschlagungen von Investitionskrediten und eine Anpassung des Schuldendienstes (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen für Abschreibungen, die ebenfalls unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2023 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der vorliegende Haushalt 2023 und die Budgets der Dezernate noch auf der bis 11.05.2023 gültigen Dezernatsverfügung basieren. Der Magistrat wird ermächtigt, die Auswirkungen der ab 08.07.2023 gültigen Dezernatsverfügung, insbesondere die aus der Dezernatsverfügung resultierenden (stadtweit saldenneutralen) Budgetverschiebungen im Haushaltsvollzug per Sollveränderungen in den jeweiligen Budgets der Dezernate auch über die in den ABV genannten Budgetgrenzen hinweg umzusetzen. 8. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2023 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 9. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in das Haushaltssicherungskonzept (M 93 vom 16.06.2023) einzuarbeiten und der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung 2023 in einer aktualisierten Fassung zur Genehmigung vorzulegen. 10. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind. II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pürsün, Müller, Schenk, Huber, Görres, Zieran, Pfeiffer, Schwichtenberg, Wehnemann, Christann, Schäfer und Yilmaz sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis. III. Die persönliche Erklärung des Stadtverordneten Lauterwald gemäß § 36 GOS dient zur Kenntnis. IV. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler und Schenk zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis.