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PAR 3431 2023§ 3431AKTENEINSICHT

Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Ausstellung der VVNBdA in der Paulskirche im Jahr 2019

Beschluss zuNR_653_2023
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

23

Beschlussdatum

22. Juni 2023

Gremiensitzung

22. Juni 2023

Antragsteller

AfD

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, einen Akteneinsichtsausschuss zur Ausstellung der VVN-BdA in der Paulskirche im Jahr 2019 einzurichten. Dies geschieht aufgrund einer unbeantworteten Anfrage der AfD-Fraktion, die eine transparente Aufarbeitung der Thematik fordert. Das erwartete Ergebnis ist eine umfassende Einsichtnahme in die relevanten Unterlagen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Dem Antrag NR 653 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. Gegenstand der Akteneinsicht ist das Zustandekommen einer Ausstellung der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)" im Rahmen der Gedenkfeier anlässlich des 75. Jahrestages des Umsturzversuches der Widerstandsgruppe um Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg vom 20. Juli 1944 im Jahr 2019 in der Frankfurter Paulskirche. Sämtliche Notizen, Protokolle und Schriftverkehre zu vorbereitenden Treffen, Absprachen, Entscheidungen, Terminen und Diskussionen seitens der Stadt in Vorbereitung dieser Ausstellung sind hierüber vorzulegen, auch hinsichtlich der Einstufung dieser Vereinigung als linksextremistisch durch das Landesamt für Verfassungsschutz und durch die Landesregierung. 2. Der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport wird mit der Akteneinsicht beauftragt. 3. Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. 4. Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. 5. Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.