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PAR 326 2026§ 326ZUGESTIMMT

Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)

Beschluss zuNR_17_2026
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

4

Beschlussdatum

27. August 2026

Gremiensitzung

27. August 2026

Antragsteller

CDU/GRÜNE/SPD

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst vor. Dies geschieht auf Grundlage von § 76 Abs. 2 HGO und ist im Rahmen einer Abstimmung unter den Stadtverordneten notwendig. Die Abberufung wird von mehreren Fraktionen unterstützt und soll effizient umgesetzt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss) Gemeinsamer Antrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD vom 15.06.2026, NR 17 Vorg.: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 225 (erster Abberufungsbeschluss) a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 3. Plenarsitzung am 25.06.2026 mit Beschluss § 225 zum ersten Mal der vorzeitigen Abberufung von Stadträtin Stephanie Wüst mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zugestimmt hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 17 auf vorzeitige Abberufung von Stadträtin Stephanie Wüst mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum zweiten Mal zu. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadträtin Wüst gemäß § 76 Absatz 3 HGO mit Ablauf des 27.08.2026 aus ihrem Amt ausscheidet.