Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)
Beschluss zuNR_17_2026Stadtverordnetenversammlung
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27. August 2026
27. August 2026
Antragsteller
CDU/GRÜNE/SPD
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst vor. Dies geschieht auf Grundlage von § 76 Abs. 2 HGO und ist im Rahmen einer Abstimmung unter den Stadtverordneten notwendig. Die Abberufung wird von mehreren Fraktionen unterstützt und soll effizient umgesetzt werden.
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Beschluss
Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss) Gemeinsamer Antrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD vom 15.06.2026, NR 17 Vorg.: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 225 (erster Abberufungsbeschluss) a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 3. Plenarsitzung am 25.06.2026 mit Beschluss § 225 zum ersten Mal der vorzeitigen Abberufung von Stadträtin Stephanie Wüst mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zugestimmt hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 17 auf vorzeitige Abberufung von Stadträtin Stephanie Wüst mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum zweiten Mal zu. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadträtin Wüst gemäß § 76 Absatz 3 HGO mit Ablauf des 27.08.2026 aus ihrem Amt ausscheidet.