Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)
Beschluss zuNR_15_2026Stadtverordnetenversammlung
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27. August 2026
27. August 2026
Antragsteller
CDU/GRÜNE/SPD
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird die vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorgeschlagen. Der Antrag wird von einer Vielzahl von Stadtverordneten aus verschiedenen Fraktionen unterstützt, was auf eine breite Zustimmung zur Maßnahme hinweist.
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Beschluss
Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss) Gemeinsamer Antrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD vom 15.06.2026, NR 15 Vorg.: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 224 (erster Abberufungsbeschluss) a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 3. Plenarsitzung am 25.06.2026 mit Beschluss § 224 zum ersten Mal der vorzeitigen Abberufung von Stadträtin Annette Rinn mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zugestimmt hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 15 auf vorzeitige Abberufung von Stadträtin Annette Rinn mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum zweiten Mal zu. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadträtin Rinn gemäß § 76 Absatz 3 HGO mit Ablauf des 27.08.2026 aus ihrem Amt ausscheidet.