Hilfen für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei
Beschluss zuNR_616_2023Stadtverordnetenversammlung
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2. März 2023
2. März 2023
Antragsteller
GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt am Main hat beschlossen, Hilfen für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei zu leisten. Der Magistrat wird beauftragt, die kommunale Unterstützung beim Wiederaufbau zu koordinieren und Vorschläge für konkrete Projekte zu erarbeiten. Dies soll die Solidarität mit den Betroffenen und die langfristige Unterstützung des Wiederaufbaus sicherstellen.
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Beschluss
1. Die Stadtverordneten in Frankfurt am Main sind von dem Leid, das mehrere schwere Erdbeben und deren Nachwirkungen seit dem 6. Februar 2023 in Syrien und der Türkei über die dortige Bevölkerung gebracht haben, betroffen. Angesichts dieser schrecklichen Lage sprechen wir allen Betroffenen unser Beileid und unsere Solidarität aus. Wir sind dankbar für das Engagement der Einrichtungen für den Katastrophenschutz und das zivilgesellschaftliche Engagement der Bevölkerung in unserer Stadt. Der Wiederaufbau wird Jahre dauern, das Interesse an der Katastrophe darf nicht nach wenigen Wochen abklingen. Wir rufen daher die Frankfurter Gesellschaft dazu auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Der Magistrat wird beauftragt mit dem Hessischen Städtetag und der Landesregierung abzustimmen, wie die kommunale Unterstützung beim Wiederaufbau koordiniert und organisiert werden kann. Unabgestimmte Einzelmaßnahmen einzelner Kommunen würden der Region in ihrer Gesamtheit nicht helfen. Der Magistrat soll ferner die Möglichkeiten zur Beteiligung bei einem konkreten Wiederaufbauprojekt eruieren und der Stadtverordnetenversammlung Vorschläge machen. Hierfür wären beispielsweise Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- oder Bauprojekte denkbar. Auf bestehende Städtepartnerschaften und Verbindungen ziviler Institutionen in die Region ist hierbei zurückzugreifen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Sitki, Telyakar, Korenke, Müller, Huber, Pürsün, Yildiz, Schenk und Arslaner dienen zur Kenntnis.