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PAR 2852 2023§ 2852UEBERWIESEN

Mehrbelastung des LWV Hessen wegen systemwidriger Leistungen

Beschluss zuNR_532_2022
Gremium

Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Sitzung

15

Beschlussdatum

16. Februar 2023

Gremiensitzung

16. Februar 2023

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Neuregelung der systemwidrigen Leistungen, um die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen zu beenden. Dies ist notwendig, um finanzielle Mehrbelastungen für den LWV Hessen und die Kommunen zu vermeiden und die Inklusion zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Bundes- und Landesregierung hinsichtlich der sogenannten ‚systemwidrigen Leistungen' (§ 43a SGB XI) für eine Neuregelung einzusetzen, welche die bisherige Ungleichbehandlung bei den Pflegeleistungen zwischen Menschen, die zum einen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und zum anderen in anderen Wohnformen wohnen, beseitigt. Die derzeitige Regelung ist nicht nur eine eklatante Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, gegenüber Menschen in Pflegeheimen oder häuslicher Pflege, sie stellt zudem für die kommunale Seite eine nicht zumutbare Mehrbelastung dar. Allein für den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen verursachen diese ‚systemwidrigen Leistungen' Mehrbelastungen von 129,8 Mio. Euro pro Jahr und bedeuten damit auch für unsere Stadt eine starke finanzielle Mehrbelastung im Zuge der Verbandsumlage. Es ist nicht tragbar, dass hier eine signifikante Ungleichbehandlung erfolgt, die dem Gedanken der Inklusion widerspricht und sogar ggf. geeignet sein kann, Einrichtungen der Eingliederungshilfe unattraktiv(er) zu machen. Die Stadtverordnetenversammlung erachtet es für dringend notwendig, dass hier über Parteigrenzen hinweg eine Initiative ergriffen wird, ungeachtet aller juristischer Überlegungen und Diskussionen, eine Lösung zu finden, die diese Ungleichbehandlung beendet. Weiterhin bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung, dass sie es für ein fatales Zeichen hält, dass Leistungen, die in anderen Wohnsituationen von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen werden, hier auf die Eingliederungshilfe und somit in Hessen über die Verbandsumlage auf die kommunale Seite verlagert werden. Ressourcen und Leistungen, die hierfür aufgewendet werden, fehlen an anderer Stelle beim örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger für eine moderne, innovative auf Inklusion zielende Sozialpolitik. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Position der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich dieser Ungleichbehandlung gegenüber der Landes- und Bundesregierung deutlich zu machen und die gleichlaufenden Bemühungen des LWV Hessen zu unterstützen."