Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Mehrbelastung des LWV Hessen wegen systemwidriger Leistungen

Vorlagentyp: NRCDU
28 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Neuregelung der systemwidrigen Leistungen, um die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen zu beenden. Dies ist notwendig, um finanzielle Mehrbelastungen für den LWV Hessen und die Kommunen zu vermeiden und die Inklusion zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Bundes- und Landesregierung hinsichtlich der sog. "systemwidrigen Leistungen" (§ 43a SGB XI) für eine Neuregelung einzusetzen, welche die bisherige Ungleichbehandlung bei den Pflegeleistungen zwischen Menschen, die zum einen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und zum anderen in anderen Wohnformen wohnen, beseitigt.

Die derzeitige Regelung ist nicht nur eine eklatante Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, gegenüber Menschen in Pflegeheimen oder häuslicher Pflege, sie stellt zudem für die kommunale Seite eine nicht zumutbare Mehrbelastung dar. Allein für den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen verursachen diese "systemwidrigen Leistungen" Mehrbelastungen von 129,8 Mio. Euro pro Jahr und bedeuten damit auch für unsere Stadt eine starke finanzielle Mehrbelastung im Zuge der Verbandsumlage. Es ist nicht tragbar, dass hier eine signifikante Ungleichbehandlung erfolgt, die dem Gedanken der Inklusion widerspricht und sogar ggf. geeignet sein kann, Einrichtungen der Eingliederungshilfe unattraktiv(er) zu machen.

Die Stadtverordnetenversammlung erachtet es für dringend notwendig, dass hier über Parteigrenzen hinweg eine Initiative ergriffen wird, ungeachtet aller juristischer Überlegungen und Diskussionen eine Lösung zu finden, die diese Ungleichbehandlung beendet.

Weiterhin bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung, dass sie es für ein fatales Zeichen hält, dass Leistungen, die in anderen Wohnsituationen von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen werden, hier auf die Eingliederungshilfe und somit in Hessen über die Verbandsumlage auf die kommunale Seite verlagert werden. Ressourcen und Leistungen, die hierfür aufgewendet werden, fehlen an anderer Stelle beim örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger für eine moderne, innovative auf Inklusion zielende Sozialpolitik.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Position der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich dieser Ungleichbehandlung gegenüber der Landes- und Bundesregierung deutlich zu machen und die gleichlaufenden Bemühungen des LWV Hessen zu unterstützen.

Begründung

Bereits mit der Einführung der Pflegeversicherung entstand eine Regelung, die für viele behinderte Menschen in besonderen Wohnformen eklatant ungerecht ist. Behinderte Menschen, die Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtung) erhalten, haben nach § 43a SGB XI allenfalls Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 266,00 € monatlich aus der Pflegeversicherung. Der Gesetzgeber begrenzt somit die Pflegeleistungen für behinderte Menschen in den genannten Einrichtungen gegenüber anderen Wohnsituationen (bis zu 2.005,00 € monatlich im Pflegeheim § 43 SGB XI, bis zu 2.095,00 € monatlich bei häuslicher Pflege § 36 SGB XI). Das bedeutet nach Berechnungen des LWV Hessen eine finanzielle Mehrbelastung von über 100 Mio. € pro Jahr allein für den LWV Hessen; die Tendenz ist vermutlich deutlich steigend. Die finanzielle Hauptlast des LWV Hessen tragen die Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage. Der LWV Hessen hat sich diesem Thema schon seit Jahren sehr intensiv gewidmet und dabei sowohl die Folgen des Inklusionsgedankens als auch die daraus folgenden finanziellen Probleme im Blick. Ein erstes Gutachten von Prof. Dr. Welti aus dem Jahre 2016 kam zu der Einschätzung, dass diese Regelung nach § 43a SGB XI materiell sowohl verfassungswidrig ist als auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt. Zwischenzeitlich hat ein weiteres rechtliches Gutachten vom 13. Mai 2020 des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags von Rheinland-Pfalz eine andere Einschätzung formuliert. Insbesondere ist von Relevanz, dass aufgrund der Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes die Zahl der Selbstzahler geringer geworden ist, so dass sich die Frage der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung etwas entschärft. Ungeachtet der juristischen Bewertungen bleibt dies aber eine politische Aufgabe. Hier ist eine symbolträchtige und problematische Ungleichbehandlung zu sehen, die ein fatales Zeichen für Menschen in besonderen Wohnformen setzt und überdies die kommunale Seite in besonderer Weise belastet. In einem transparenten, auf Inklusion und Teilhabe zielenden Sozialsystem ist es wesentliche Aufgabe, solche sozialpolitischen und finanziellen Ungleichgewichte zu beseitigen - insbesondere um der Menschen Willen, aber auch aus finanzpolitischen Erwägungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2022Sie sind hier
    NRNR 532Mehrbelastung des LWV Hessen wegen systemwidriger Leistungen
    STVV-Antrag · CDU
  2. 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 229Mehrbelastung des LWV Hessen wegen systemwidriger LeistungenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 13 · 01.12.2022
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 532 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung); CDU und AfD (= Enthaltung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 14 · 19.01.2023
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 532 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 15 · 16.02.2023
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)FRAKTION (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen