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PAR 2816 2023§ 2816UEBERWIESEN

Einführung einer digitalen Hundemarke

Beschluss zuNR_556_2022
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

19

Beschlussdatum

2. Februar 2023

Gremiensitzung

2. Februar 2023

Zusammenfassung

Der Antrag zur Einführung einer digitalen Hundemarke soll es Hundehaltern erleichtern, ihre Hundemarke digital zu führen und bei Kontrollen nachzuweisen. Dies wird als Beitrag zur Lebensqualität der Bürger angesehen und soll den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 556 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, eine digitale Hundemarke einzuführen. Dies kann zum Beispiel über eine App-Lösung oder etwas einfacher über einen QR-Code geschehen und ermöglicht es den Hundehalterinnen und -haltern, die Marke immer digital dabeizuhaben, und Kontrollen einfacher zu machen. Derzeitige Hundehalterinnen und -halter sollten diese zusätzlich zur bestehenden Marke unkompliziert und digital erhalten. Bei Neuanmeldungen von Hunden sollte direkt die digitale Marke standardmäßig mit ausgegeben werden. Das Antragsverfahren ist im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes komplett digital zu gestalten."