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Einführung einer digitalen Hundemarke

Vorlagentyp: NRCDU
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag zur Einführung einer digitalen Hundemarke soll es Hundehaltern erleichtern, ihre Hundemarke digital zu führen und bei Kontrollen nachzuweisen. Dies wird als Beitrag zur Lebensqualität der Bürger angesehen und soll den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Sicherheit verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine digitale Hundemarke einzuführen. Dies kann zum Beispiel über eine App-Lösung oder etwas einfacher über einen QR-Code geschehen und ermöglicht es den Hundehalterinnen und -haltern, die Marke immer digital dabei zu haben, und Kontrollen einfacher zu machen. Derzeitige Hundehalterinnen und -halter sollten diese zusätzlich zur bestehenden Marke unkompliziert und digital erhalten. Bei Neuanmeldungen von Hunden sollte direkt die digitale Marke standardmäßig mit ausgegeben werden. Das Antragsverfahren ist im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes komplett digital zu gestalten.

Begründung

Die Stadt Taunusstein macht vor, wie auch kleine digitale Projekte einen Beitrag zu mehr Lebensqualität der Menschen leisten können. So hat sie die digitale Hundemarke eingeführt. Die digitale Hundemarke macht es für die Besitzerinnen und Besitzern von Hunden viel einfacher, bei Kontrollen die Hundemarke nachweisen zu können. Das Problem der Hundemarke am falschen Halsband oder im anderen Geldbeutel kann man so geschickt lösen und einigen Aufwand für die Verwaltung reduzieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Dezember 2022Sie sind hier
    NRNR 556Einführung einer digitalen Hundemarke
    STVV-Antrag · CDU
  2. 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 156Einführung einer digitalen HundemarkeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 14 · 30.01.2023
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage NR 556 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 02.02.2023
TO II, TOP 19
Beraten
Die Vorlage NR 556 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme)

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