Einführung einer digitalen Hundemarke
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einführung einer digitalen Hundemarke in Form eines QR-Codes vor, um den Nachweis der Steuerzahlung für Hundehalter:innen zu erleichtern. Dies würde rechtliche Änderungen erfordern und könnte sowohl Verwaltungsaufwand als auch Kosten mit sich bringen, ist jedoch technologisch umsetzbar. Ziel ist es, eine einfache und effiziente Lösung für die Hundeanmeldung anzubieten.
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Der Magistrat steht der Einführung einer digitalen Hundesteuermarke in Form eines QR-Codes (Quick-Response-Code) in Frankfurt am Main grundsätzlich offen gegenüber. Es ist zunächst nur wichtig, dass der Nachweis der Steuerzahlung durch d. Hundehalter:in erbracht werden kann.
In rechtlicher Hinsicht müsste eine Satzungsänderung vorgenommen werden, denn nach derzeit gültiger Satzungsregelung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sind Hundehalter:innen verpflichtet, ihre Hunde im öffentlichen Raum mit einer gültigen Hundesteuermarke zu versehen. Wird d. Hundehalter:in mit einem Hund ohne eine Hundesteuermarke angetroffen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Um den mit der Einführung verbundenen Verwaltungsaufwand gering zu halten, sollte ein digitaler Code jedoch nicht grundsätzlich zusätzlich, sondern nur auf Wunsch angeboten werden. Die Ausgabe einer digitalen Hundesteuermarke könnte in der Hundeanmeldung abgefragt oder nachträglich beantragt werden.
Auch in technischer Hinsicht wäre nach Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen die Einführung einer digitalen Hundemarke möglich. Im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes wird das Kassen- und Steueramt über die Fachanwendung "Civento-Hund", den Bürger:innen voraussichtlich noch in diesem Jahr auch die papierlose bzw. digitale Hundeanmeldung und -abmeldung anbieten können.
Die Einführung einer digitalen Hundemarke wäre natürlich mit weiterem Aufwand und Kosten verbunden.
Auch ist zu berücksichtigen, dass die Mitführung der Hundemarke nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar sein wird und demnach weitergehende regelmäßige Kontrollen im Stadtgebiet stattfinden müssten. Das Kassen- und Steueramt beschäftigt momentan für den Außendienst einen Mitarbeiter, der aber nur zu ca. 20 % mit der Kontrolle im Bereich der Hundesteuer eingesetzt werden kann. Schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit müsste für die Kontrollen weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden. Das Ordnungsamt prüft die Mitführung einer Hundemarke nur zum Teil im Rahmen seiner sonstigen Kontrolltätigkeiten. D. Kontrolleur:in muss in der Lage sein, den digitalen Nachweis lesen zu können. Deshalb ist es wichtig, dass dies auch unkompliziert möglich und nicht mit einem gesonderten Aufwand, z. B. einem größeren zusätzlichen Lesegerät, verbunden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2022NRNR 556Einführung einer digitalen HundemarkeSTVV-Antrag · CDU
- 17. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 156Einführung einer digitalen HundemarkeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG