Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 2699 2023§ 2699UEBERWIESEN

Bürgerfreundliches Verfahren bei der Vorgartensatzung

Beschluss zuNR_550_2022
Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

14

Beschlussdatum

24. Januar 2023

Gremiensitzung

24. Januar 2023

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, ein bürgerfreundliches Verfahren zur Bearbeitung von Bauanzeigen im Rahmen der Vorgartensatzung einzuführen. Dies soll durch die Digitalisierung und transparente Informationen erfolgen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Antragstellung zu erleichtern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, Bauanzeigen im Rahmen der Vorgartensatzung im Zeitraum von maximal drei Monaten abzuschließen. Der gesamte Prozess wird digital, transparent und bürgerfreundlich gestaltet. Hierfür werden entsprechende Formulare entwickelt, die sowohl online als auch vor Ort den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Neuentwicklung des Unterpunktes ‚Vorgarten' auf der Homepage der Bauaufsicht Frankfurt wird ein Leitfaden für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt. In dem Leitfaden soll auch erkennbar sein, ob Mülltonnenboxen, freistehende Mülltonnen oder Fahrradständer für den Vorgarten genehmigungsfähig sind. Die Genehmigungsfähigkeit soll für die jeweiligen Gebiete online einsehbar sein."