PAR 2603 2022§ 2603KENNTNIS
Umsatzsteuer-Mehrkosten bei städtischen Leistungen ab 01.01.2023
Beschluss zuB_433_2022Gremium
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung
16
Beschlussdatum
13. Dezember 2022
Gremiensitzung
13. Dezember 2022
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Anpassung der Umsatzbesteuerung für städtische Leistungen ab dem 01.01.2023. Ziel ist es, die Besteuerung juristischer Personen öffentlichen Rechts an europarechtliche Vorgaben anzupassen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Es wird erwartet, dass die Mehrheit der städtischen Einnahmesachverhalte weiterhin nicht steuerbar bleibt.
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Beschluss
Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)