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PAR 2603 2022§ 2603KENNTNIS

Umsatzsteuer-Mehrkosten bei städtischen Leistungen ab 01.01.2023

Beschluss zuB_433_2022
Gremium

Haupt- und Finanzausschusses

Sitzung

16

Beschlussdatum

13. Dezember 2022

Gremiensitzung

13. Dezember 2022

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats behandelt die Anpassung der Umsatzbesteuerung für städtische Leistungen ab dem 01.01.2023. Ziel ist es, die Besteuerung juristischer Personen öffentlichen Rechts an europarechtliche Vorgaben anzupassen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Es wird erwartet, dass die Mehrheit der städtischen Einnahmesachverhalte weiterhin nicht steuerbar bleibt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 433 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)