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PAR 2567 2022§ 2567KENNTNIS

Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigen

Beschluss zuB_339_2022
Gremium

Ausschuss für Mobilität und Smart-City

Sitzung

13

Beschlussdatum

5. Dezember 2022

Gremiensitzung

5. Dezember 2022

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, feste Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum einzurichten, um die Flächengerechtigkeit zu gewährleisten. Dies soll zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel erfolgen, gefolgt von weiteren geeigneten Flächen. Das erwartete Ergebnis ist eine bessere Organisation des E-Scooter-Verkehrs und die Gewährleistung eines ungehinderten Fußverkehrs.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)