PAR 2567 2022§ 2567KENNTNIS
Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigen
Beschluss zuB_339_2022Gremium
Ausschuss für Mobilität und Smart-City
Sitzung
13
Beschlussdatum
5. Dezember 2022
Gremiensitzung
5. Dezember 2022
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, feste Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum einzurichten, um die Flächengerechtigkeit zu gewährleisten. Dies soll zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel erfolgen, gefolgt von weiteren geeigneten Flächen. Das erwartete Ergebnis ist eine bessere Organisation des E-Scooter-Verkehrs und die Gewährleistung eines ungehinderten Fußverkehrs.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)