Barrierefreiheit darf kein Ausschlusskriterium beim Brückenbau sein
Zusammenfassung
Der Vorschlag fordert die Ergänzung der Bauvorgaben für barrierefreie Brücken, um sicherzustellen, dass neue Brücken nicht nur während Stoßzeiten zusätzliche Querungsmöglichkeiten bieten, sondern auch tatsächlich barrierefrei gestaltet werden. Ziel ist, die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Fußgänger, insbesondere für mobilitätsbeeinträchtigte Personen, zu verbessern.
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Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 27.01.2027.Warum?
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die städtische Vorgabe zum Bau von neuen barrierefreien Brücken wie folgt zu ergänzen:
Erhält der ebenerdige Fußverkehr durch eine Brücke lediglich eine zusätzliche Querungsmöglichkeit, um während der Stoßzeiten die Kapazität von Signalanlagen zu erhöhen, kann die Brücke nicht barrierefrei errichtet werden.
Begründung
Ein Ersatz der Brücke an der Holzhausenschule wurde mit dem Argument abgelehnt, dass ein Neubau nicht barrierefrei errichtet werden könne. Tatsächlich gibt es dort einen barrierefreien Übergang. Die Brücke dient lediglich dazu, in Stoßzeiten große Schülergruppen über die Straße zu leiten, die in den bestehenden Ampelzeiten nicht queren können und ermöglicht außerdem die gefahrlose Überquerung der Ampel für mobilitätseingeschränkte Personen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2026 brachte der Ortsbeirat 3 diese Anregung ein.