Barrierefreiheit darf kein Ausschlusskriterium beim Brückenbau sein
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, die städtische Vorgabe für den Bau neuer Brücken dahingehend zu ändern, dass sogar nicht barrierefreie Brücken akzeptiert werden, wenn sie lediglich als zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Stoßzeiten dienen. Dies wird vorgeschlagen, um die Kapazität von Signalanlagen zu erhöhen und um den ebenerdigen Fußverkehr, insbesondere von Schülern und mobilitätseingeschränkten Personen, zu erleichtern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die städtische Vorgabe, dass neue Brücken nur noch barrierefrei gebaut werden dürfen wie folgt zu ergänzen:
Erhält der ebenerdige Fußverkehr durch eine Brücke lediglich eine zusätzliche Querungsmöglichkeit für Stoßzeiten, um die Kapazität von Signalanlagen zu erhöhen, kann die Brücke auch nicht barrierefrei errichtet werden.
Begründung
Ein Ersatz der Brücke an der Holzhausenschule wurde mit dem Argument abgelehnt, dass ein Neubau nicht barrierefrei errichtet werden könne. Tatsächlich gibt es dort einen barrierefreien Übergang. Die Brücke dient lediglich dazu, in Stoßzeiten große Schülergruppen über die Straße zu leiten, die in den bestehenden Ampelzeiten nicht queren könnten und ermöglicht es damit auch mobilitätseingeschränkten Personen, die Ampel gefahrloser zu queren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. September 2026 brachten CDU, SPD im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein.